Dimensionierung notwendiger Lärmschutzmaßnahmen:
(zur Einhaltung der geltenden Grenzwerte für Tag, Abend und Nachtzeitraum).
Lärmmessungen:
(Kontrollmessungen, Bestandsmessungen,...) mit Meßausrüstung nach ÖNorm S 5004 (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Lärmbelästigung im Nachbarschaftsbereich). Auswertungen und Bewertung nach ÖAL 3.